Apartmány Javor Bublava

Appartements Javor

  1. Durch die Bestätigung der Bestellung von Beherbergungsleistungen in den Appartements Javor (nachfolgend „AJ“ genannt) kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem bestellenden Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) zustande. Aufgrund dieser Vereinbarung hat der Gast Anspruch auf vorübergehende Unterbringung im AJ für einen vereinbarten Zeitraum zu den in dieser Beherbergungsordnung und in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen. Der Gast ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung der Bestätigung die Abschlagszahlung in Höhe von mind. 30 % des Gesamtpreises.

  2. Der Beherbergungsvertrag kann durch den Gast durch Abgabe des Stornos zu folgenden Bedingungen gekündigt werden: Bei einem Rücktritt weniger als 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig, Bei einem Rücktritt weniger als 15 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn Beginn des Aufenthaltes beträgt die Stornogebühr 50 % des Gesamtpreises und bei Stornierung weniger als 5 Tage vor Beginn des Aufenthalts beträgt die Stornogebühr 90 % des Gesamtpreises. Ein Gast, der entgegen dem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag keine Beherbergung in AJ aufnimmt, den Vertrag nicht durch Zustellung der Rücktrittserklärung an den Beherbergungsbetrieb aufhebt, hat eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Beherbergungspreises zu zahlen.

  3. Beim Check-in legt der Gast dem Beherbergungsbetrieb ein gültiges Ausweisdokument, einen Personalausweis oder einen Reisepass vor und bezahlt bzw. leistet eine Barkaution, den Preis für Beherbergungsleistungen und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Beherbergung in AJ in Anspruch genommen werden.
    Der Gast hat das Recht, die ihm zur Beherbergung überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der Gemeinschaftsräume von AJ, insbesondere Sozial-/Seminarraum, Ski-/Fahrradraum, Sauna, Gemeinschaftseinrichtungen im AJ-Gebäude und der unmittelbaren Umgebung von AJ zu nutzen, insbesondere Zugang, bzw Ankunft bei AJ und dem Parkplatz, der dem Gast zusammen mit der Unterkunft gehört.

  4. Der Beherberger ist verpflichtet, dem Gast den zur Beherbergung reservierten Raum in einem zur ordnungsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand zu übergeben und ihm die ungestörte Ausübung seiner mit der Beherbergung verbundenen Rechte zu gewährleisten.

  5. Der Gast ist verpflichtet, die reservierten Unterkunftsplätze ordnungsgemäß zu nutzen und verpflichtet sich, keine Veränderungen an den Unterkunfts- und Gemeinschaftsräumen vorzunehmen.

  6. Der Gast hat das Recht, auf der Grundlage der Auftragsbestätigung frühestens ab 15:00 Uhr, spätestens bis 20:00 Uhr des angegebenen Tages einzuchecken, sofern zwischen den Teilnehmern nichts anderes vereinbart wurde. Der Gastgeber ist verpflichtet, die bestellte Unterkunft für den Gast zu reservieren bis 20:00 Uhr am 1. Übernachtungstag, sofern nicht anders zwischen den Teilnehmern vereinbart.

  7. Sofern zwischen den Teilnehmern im Vorfeld keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Gast verpflichtet, den reservierten Unterkunftsplatz am letzten Tag bis 10:00 Uhr zu räumen. Verstößt der Gast gegen diese Verpflichtung, ist er verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb auch für den folgenden Beherbergungstag die jeweils gültige Preisliste zu bezahlen. Die Preisliste der Beherbergungsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung wird auf der AJ-Website www.apartmany-javor.cz sowie in den Gemeinschaftsräumen der AJ und beim Beherbergungsbetrieb veröffentlicht.

  8. Ein Gast, der vor 5:00 Uhr eincheckt, ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb den Übernachtungspreis laut gültiger Preisliste für den Vortag zu zahlen.

  9. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind alle verpflichtet, sich im gesamten Gebäude ruhig zu verhalten.
    Jeder ist verpflichtet, im gesamten AJ-Gebäude das Rauchverbot, das Betretungs- und Aufenthaltsverbot für alle Tiere zu beachten und Hausschuhe zu benutzen. Die Gäste sind verpflichtet, alle AJ-Geräte zu schützen und nicht zu beschädigen, Möbel oder andere Geräte zu bewegen

  10. Gegenstände in AJ und unterlassen jegliche Eingriffe in Installationsnetze in AJ. Im gesamten Gebäude und seiner unmittelbaren Umgebung, mit Ausnahme der ausgewiesenen Feuerstelle, ist es strengstens verboten, Feuer zu machen und brennbare oder explosive Stoffe, Pyrotechnik, zu verwenden Gegenstände und Waffen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt im Unterkunftsbereich oder in den Gemeinschaftsbereichen des AJ-Gebäudes ohne Aufsicht eines Erwachsenen zu lassen. Beim Verlassen des AJ ist der Gast verpflichtet, alle Fenster zu schließen, alle Elektrogeräte, Schalter elektrischer Geräte, Beleuchtung auszuschalten und Wasserhähne zu schließen. Der Gast ist verpflichtet, die Abfälle aus dem Apartment zu entfernen und in den Sammelbehältern, die sich neben AJ befinden, nach ihrem Verwendungszweck zu sortieren. Ein Verstoß gegen eine der vorstehenden Pflichten stellt einen groben Verstoß gegen diese Beherbergungsordnung dar, wodurch der Beherbergungsvertrag mit der Verpflichtung des Gastes zur sofortigen entschädigungslosen Räumung der Unterkunft aufgehoben wird.

  11. Verlangt der Gast eine Verlängerung der Beherbergung und hat der Beherberger die Möglichkeit, dem nachzukommen, kann dem Gast eine andere Unterkunft angeboten werden als die, in der er ursprünglich untergebracht war.

  12. Personen, die von einer ansteckenden Krankheit betroffen sind, dürfen nicht in der AJ-Einrichtung untergebracht werden.
    Im Notfall ist der Gast berechtigt und verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb, die Feuerwehr unter der Nummer 150, den Rettungsdienst unter der Nummer 155, die Polizei der Tschechischen Republik unter der Nummer 158 und den Bergdienst unter der Nummer +420 zu kontaktieren 352 686 748.

  13. Der Gast darf seine eigenen elektrischen Geräte in den für die Beherbergung reservierten Bereichen oder in den Gemeinschaftsräumen nicht benutzen, mit Ausnahme von Geräten mit geringer Leistung für den persönlichen Gebrauch (Laptops, Drucker, Kameraladegeräte, Videokameras, Mobiltelefone) und Geräte für die persönliche Hygiene (Rasierer, Haartrockner).

  14. Der Gast haftet für Schäden, die am Eigentum des Beherbergers entstehen, vollumfänglich, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft und ist verpflichtet, dem Beherberger den entstandenen Schaden vor Ort in bar zu bezahlen. Der Untermieter hat Anspruch auf vollen Ersatz des Schadens am Eigentum des Untermieters